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   OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12   

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https://dejure.org/2013,80833
OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12 (https://dejure.org/2013,80833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2013 - 20 W 36/12 (https://dejure.org/2013,80833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12 (https://dejure.org/2013,80833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr. 1008 VV-RVG
    Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV-RVG bei Beratungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV-RVG bei Beratungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Nr. 1008

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1008 ; BerHG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Höhe der anwaltlichen Vergütung bei Vertretung einer Familie in Angelegenheiten des Sozialrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12
    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. etwa OLG Jena, JurBüro 2012, 140 und OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 SGB II einem Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zusteht (vgl. OLG Jena, JurBüro 2012, 140; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472; LG Gera, Beschluss vom 18.10.2012, 5 T 400/11, zitiert nach juris, mit der zutreffenden Einschränkung, dass das dann nicht der Fall ist, wenn die sozialrechtlichen Anträge bzw. Beratungsleistungen nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betreffen).

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch anerkannt, dass die Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG auslösen kann und zwar auch dann, wenn der Rechtsanwalt nur von einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beauftragt wird (vgl. BSG, NJW 2012, 877) sowie, dass auch die Minderjährigkeit eines Antragstellers und die deshalb vorliegende Vertretung durch die Erziehungsberechtigten der Anwendung der Nr. 1008 VV-RVG nicht entgegenstehen (vgl. BSG, NJW 2010, 3533).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch anerkannt, dass die Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG auslösen kann und zwar auch dann, wenn der Rechtsanwalt nur von einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft beauftragt wird (vgl. BSG, NJW 2012, 877) sowie, dass auch die Minderjährigkeit eines Antragstellers und die deshalb vorliegende Vertretung durch die Erziehungsberechtigten der Anwendung der Nr. 1008 VV-RVG nicht entgegenstehen (vgl. BSG, NJW 2010, 3533).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12
    Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht die Bedarfsgemeinschaft, die keine juristische Person darstellt, sondern Anspruchsinhaber sind jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, selbst wenn dies in Bescheiden der Sozialbehörden nicht hinreichend zum Ausdruck kommen sollte (vgl. BSG, FamRZ 2007, 724).
  • LG Gera, 18.10.2012 - 5 T 400/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 SGB II einem Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zusteht (vgl. OLG Jena, JurBüro 2012, 140; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472; LG Gera, Beschluss vom 18.10.2012, 5 T 400/11, zitiert nach juris, mit der zutreffenden Einschränkung, dass das dann nicht der Fall ist, wenn die sozialrechtlichen Anträge bzw. Beratungsleistungen nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betreffen).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17

    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr um Mehrvertretungszuschlag bei Vergütung des

    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12

    Beratungshilfe: Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 25.06.2013 (20 W 36/12) für die Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II entschieden, dass, wenn ein anwaltliches Vorgehen den Bestimmungen des Rechts der Angelegenheit entspricht, für die Beratungshilfe gewährt werden kann, Beratungshilfe auch in dem Umfang einer interessengerechten Vertretung bewilligt werden muss.
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